Sondersitzung zur UPD-Stiftung: Die Krankenkassen legen „die Spielregeln fest“

Berlin – Der GKV-Spitzenverband soll mit der Arbeit für die Satzung der Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD) beginnen. Das hat der Verwaltungsrat des Krankenkassenverbandes heute entschieden. Die Sitzung hat zugleich tiefe Einblicke in das Selbstverständnis des Gremiums gegeben. Tenor: „Wir bestimmen hier“.
Zur Erinnerung: Das UPD-Gesetz sieht die Errichtung einer Stiftung für die künftige UPD vor. Da es keine Steuermittel gab, soll der GKV-Spitzenverband die Arbeit der UPD-Stiftung finanzieren. Das hat bei den Kassen für erheblichen Widerspruch gesorgt – und führte am Ende zur Blockade des Gesetzes, in dem der Verwaltungsrat Mitte Juni beschloss, die Arbeit an der Satzung zu boykottieren.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte keine Handhabe, um den GKV-Spitzenverband zu zwingen, dem Willen des Gesetzgebers zu folgen. Um die Blockade aufzulösen, machte das Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Krankenkassen weitgehende Zugeständnisse. Dies geht aus Sitzungsunterlagen des GKV-Verwaltungsrates hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.
Das BMG sichert darin den Kassen schriftlich weitreichende Befugnisse zu, die diese in die Satzung schreiben können. Dabei geht es um Widerspruchsrechte bei den künftigen Haushaltsberatungen, Einfluss auf die Besetzung der künftigen Geschäftsführung sowie die Beratungsthemen, die sich künftig auf das Sozialgesetzbuch V und gesetzlich Krankenversicherte beziehen sollen. Die Pflegeberatung würde dann etwa nicht mehr zum Beratungsumfang gehören.
Dem Brief des BMG zufolge, den die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) sowie der beamtete Staatssekretär Thomas Steffen unterzeichnet haben, soll sich der künftige Arbeitsschwerpunkt der Stiftung vor allem auf gesetzlich Krankenversicherte beziehen.
Das Schreiben ist nach Ansicht der Rechtsabteilung des GKV-Verwaltungsrats zwar nicht rechtsverbindlich. Die Briefe des Ministeriums seien aber im Fall der Fälle vor Gericht „ein Pfund“, sagte Martin Krasney, Stabsbereich Justitiariat vom GKV-Spitzenverband. Er wies darauf hin, dass der Verwaltungsrat immer noch das Stoppschild setzen könne, wenn man der erarbeiteten Satzung am Ende nicht zustimmen wolle. Denn die Kassen müssten diese beim Registergericht einreichen – oder könnten dies auch unterlassen.
Der Zeitplan, den sich die Krankenkassen selbst vorgenommen haben, sieht nun vor, dass die Satzung innerhalb von zwei bis drei Wochen erstellt werden soll. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands will erstmals am 31. August in seiner Sitzung über die Satzung diskutieren. Festgelegt wurde heute auch: Die Satzung muss in finaler Form am Ende vom Verwaltungsrat abgesegnet werden und zwar, bevor diese beim Registergericht eingereicht werden wird.
Grundsätzlich muss der GKV-Spitzenverband das BMG mit ins Boot holen und die neue Satzung für die UPD-Stiftung mit dem Ministerium abstimmen. Darüber hinaus muss der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), in Kenntnis gesetzt werden. Etwaige Einsprüche von dessen Seite müssten zwar geprüft, aber nicht umgesetzt werden, hieß es heute auf der Verwaltungsratssitzung.
Der Zeitplan könnte am Ende bedeuten, dass die Satzung noch vor dem Ende der Sommerpause des Bundestags beim Registergericht eingereicht werden könnte. Damit hätte das Parlament keinen Spielraum mehr, um noch auf das Vorgehen von Ministerium und Krankenkassen zu reagieren. Die erste Sitzungswoche ist ab dem 4. September. Dort geht es normalerweise um Haushaltsthemen.
Kassen machen Räume eng
Auf die Mittelverwendung der Stiftung, also den Haushalt, wird der GKV-Spitzenverband künftig auch erheblichen Einfluss nehmen können. Bei begründeten Einsprüchen gegen die Verwendung der Mittel hat das Ministerium zugesichert, immer auf Seiten der Krankenkassen zu stehen. Auch das wurde schriftlich fixiert und heute in der Sitzung des Verwaltungsrats mehrfach betont.
Bedeutet im Klartext: Wenn die Kassen ein Beratungsfeld oder Fortbildungen für die Mitarbeiter nicht als sachgerecht empfinden, können sie blockieren. Das droht damit praktisch an allen Stellen eines Haushalts, die die Stiftung erstellen muss. Dazu hieß es heute ein der Verwaltungsratssitzung: Damit ist ein Beschluss gegen die Krankenkassen „praktisch nicht mehr möglich“.
Ebenso deutlich wurde, dass die Krankenkassen, die die Stiftung nach wie vor nicht wollen, der Stiftung die finanziellen Räume von Beginn an eng machen werden. Gernot Kiefer, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands, betonte, man werde „den materiellen Teil zurückbauen“ und „nur die Summen in die Hand nehmen, die für den Aufbau einer Stiftung notwendig seien“.
Monika Lersmacher, AOK Baden-Württemberg, sagte man habe „vieles erreicht“, unabhängig davon, dass man die UPD „nicht wolle“. Aber man werde sie „in dieser Form nicht wegbekommen“. Sie habe noch eine Bitte, weil das im Gesetz nicht näher definiert sei, dass man das Stiftungsvermögen „so gering wie eben möglich“ halte. „Damit dann nicht so viel Geld nachher weg ist“, sagte sie.
Hartmut Tölle, AOK Niedersachsen, betonte, grundsätzlich sei er nicht gegen die Errichtung der UPD, sondern dagegen, dass die gesetzliche Krankenversicherung alleine dafür zahle. Es gehe um die „Zweckentfremdung von Beitragsgeldern“.
Susanne Wagenmann, die den Vorsitz des mit 52 Mitgliedern besetzten Verwaltungsrat mit Uwe Klemens inne hat, betonte: „Herr Klemens und ich können nach wie vor der UPD wenig abgewinnen“. Es wäre richtiger gewesen, die Stiftung aus Steuermitteln zu finanzieren. Aber das Gesetz sei nun einmal da. Die Resolution mit den Bedenken zu haushalterischen Themen sei zu recht erfolgt. Nun sei das Ministerium den Bedenken der Kassen aber entgegengekommen.
Stephan Jehring, AOK Plus, betonte in Bezug auf die neue Satzung: „Es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass wir die Spielregeln festlegen.“ Nach den Gesprächen mit dem Ministerium könne er sich nicht vorstellen, dass die Satzungswünsche nicht so umgesetzt würden, wie die Kassen es wollten. Das betonten auch andere Mitglieder des Verwaltungsrats.
Wortbruch des BMG befürchtet
Dort wurde aber auch infrage gestellt, ob das BMG so zuverlässig sei und man den Zusagen auch wirklich Vertrauen könne. „Ich habe erhebliche Bedenken bezüglich der Zuverlässigkeit des BMG. Wir wissen nicht, was passiert, wenn die Leitung des BMG mal ausgetauscht wird und wie dann die Reaktion sein wird“, sagte Dietrich Reyher von der Bosch BKK.
Er schlug vor, daher zuerst die Satzung mit dem BMG zu verhandeln – und danach den Einspruch in der Sache zurückzunehmen. Diesen Vorschlag verabschiedete der Verwaltungsrat zwar nicht, ergänzte aber den Hinweis in den Beratungsunterlagen, dass dieser nun am Ende die finale Satzung freigeben muss.
Deutliche Worte aus der Ampelkoalition
Der Handel zwischen Krankenkassen und BMG wird in den Regierungsfraktionen mit deutlicher Kritik aufgenommen. „Ich bin bestürzt darüber, wie hier Politik im Hinterzimmer gemacht wird. Mit ihrem Vorgehen setzen BMG und GKV-Spitzenverband die Zukunft der UPD aufs Spiel, weil sie jegliches Vertrauen bereits im Keim ersticken. Die Umsetzung dieser Einigung darf deshalb auf keinen Fall stattfinden", sagte Martina Stamm-Fiebich (SPD) dem Deutschen Ärzteblatt.
Sie spricht von Erpressung seitens des Krankenkassenverbandes. „Es ist an und für sich schon schlimm genug, dass der Verwaltungsrat des GKV-SV der Meinung ist, Stellvertreterkonflikte unbedingt auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten austragen zu müssen“, so Stamm-Fiebich, zuständig in der SPD-Fraktion für das Thema Patientenrechte. Noch schlimmer sei allerdings, „dass sich das BMG von den Mitgliedern des Verwaltungsrats erfolgreich erpressen lässt und mit seinem Kompromissvorschlag ganz klar gegen den Willen des Gesetzgebers handelt“.
Sie wies darauf hin, dass das Parlament im Gesetzgebungsprozess deutlich gemacht habe, dass es eine von „allen Interessen unabhängige Patientenberatung wünscht und keine Stiftung von Gnaden des GKV-SV“, so Stamm-Fiebich weiter, die auch Vorsitzende des Petitionsausschusses im Bundestag ist. Nehme der GKV-Spitzenverband Einfluss auf die Beratungsinhalte, die Leitung und auf die Finanzen, „wäre die Reputation der Stiftung bereits irreparabel beschädigt, bevor sie überhaupt ihre Arbeit aufnimmt“.
„Dass BMG und GKV-SV in ihren Beratungen zur Ausgestaltung der Stiftung dann auch noch die Patientenorganisationen komplett außen vor gelassen haben, setzt dem Ganzen noch die Krone auf.“
Von der FDP war keine Stellungnahme zu bekommen. Die Grünen äußerten sich eher zurückhalten. „Das Schreiben des BMG an den GKV-Spitzenverband nehmen wir zur Kenntnis“, sagte Linda Heitmann, Berichterstatterin für das Thema bei den Grünen im Bundestag, dem Deutschen Ärzteblatt.
Man gehe davon aus, dass der GKV-Spitzenverband nunmehr seinem gesetzlichen Auftrag Folge leiste und die UPD-Stiftung umgehend errichte. „Das BMG wird darauf zu achten haben, dass bei der Abfassung der Satzung die Vorgaben des SGB V vor allem mit Blick auf die gebotene Unabhängigkeit der Beratung umgesetzt werden.“
Deutliche Kritik
Deutlichere Worte finden auch die Opposition und Patientenorganisationen. „Die Einwände der Linken gegen die Errichtung der UPD-Stiftung durch die Krankenkassen bestätigen sich leider“, sagte Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, dem Deutschen Ärzteblatt.
Minister Lauterbach habe sich durch den selbstverschuldeten Zeitdruck in eine sehr schwache Position gebracht und lasse sich nun von den Kassen alles diktieren. Für die Patientinnen und Patienten bedeute das „nichts Gutes, denn es brauche eine Beratung, die auch bei Problemen mit den Kassen auf Seite der Patienten stehe und „keine kassenabhängige Patientenberatung“.
„Entweder das BMG ist in diesem ganzen Verfahren völlig stümperhaft vorgegangen – oder aber sie wollten nie eine unbequeme, weil unabhängige Patientenberatung“, erklärte Vogler weiter. Beides erkläre, warum das BMG die von der Linken und vielen Fachleuten geforderte Finanzierung aus Steuermitteln abgelehnt habe. Die Linke setzt sich weiterhin für eine wirklich starke Patientenbeteiligung in den Stiftungsgremien ein. „Der Deal mit dem GKV-SV geht genau in die falsche Richtung“, so Vogler.
„Von der Unabhängigkeit der UPD bleibt nicht viel übrig“, monierte Hubert Hüppe, Bundestagsabgeordneter der CDU und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Anstelle von „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ sollte diese besser „GKV-Patientenberatung Deutschland“ heißen. Er wirft dem BMG vor, sich zum „Erfüllungsgehilfen“ zu machen, indem es verspreche „in entscheidenden Fragen im Stiftungsrat immer mit dem GKV-SV zu stimmen“.
Hüppe bemängelte auch, dass Beratung in Pflegefragen, bei denen bislang hohe Beratungszahlen zu beobachten gewesen seien, faktisch gestrichen werden. Es sei „ein Unding zu Lasten Ratsuchender“. Kein gutes Haar lässt Hüppe am Patientenbeauftragten der Bundesregierung.
Dieser habe sich sich vor der Gesetzgebung für eine Steuerfinanzierung der UPD ausgesprochen, sei dann aber auf Lauterbachs Linie der GKV-Finanzierung eingeschwenkt, so Hüppe. „Wenn er jetzt noch einmal auf Lauterbachs neueste Linie beidreht, müssen die Patientenvertreter das als Schlag ins Gesicht verstehen. Dann stellt Herr Schwartze besser gleich sein Amt zur Verfügung“, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt.
Hüppe sieht unter den neuen Bedingungen auch eine „neue Situation für die Ampelfraktionen“. Diese hätten den Gesetzentwurf der Bundesregierung mitgetragen. Nun stelle sich aber heraus, dass Lauterbachs Gesundheitsministerium einen weit darüber hinaus gehenden „Deal“ mit dem GKV-Spitzenverband gemacht habe, völlig ohne Rücksprache mit den Koalitionsabgeordneten. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Abgeordneten der Regierungsparteien so mit sich umgehen lassen“, sagte Hüppe.
Er erkärte weiter, die Ampelparlamentarier würden „irgendwann erkennen“, was auch Grundtenor der Anhörung gewesen sei – dass nämlich die GKV-Finanzierung schlecht mit Unabhängigkeit, breitem Beratungsspektrum und Verständnis als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vereinbar sei.
Hüppe kündigte an, die CDU/CSU werde das Thema wieder auf den Tisch bringen und wie in einem Entschließungsantrag bereits geschehen eine Bundesstiftung fordern, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus dem Bundeshaushalt fianziert werde.
BAG Selbsthilfe, Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK Deutschland und Verbraucherzentrale Bundesverband meldeten sich in einer gemeinsamen Erklärung zu Wort.
Sie betonten darin, Minister Lauterbach liefere „die Unabhängige Patientenberatung Deutschland vollständig den Krankenkassen aus“. Ausgerechnet der Teil der Selbstverwaltung, der seit mehr als 15 Jahren am häufigsten Anlass zur Kritik der Patientinnen und Patienten biete, solle nun das absolute Sagen haben.
Das BMG habe die maßgeblichen Patientenorganisationen an keiner Stelle befragt oder gar einbezogen in die Überlegungen zum Umgang mit der öffentlich erklärten Weigerung des GKV-Spitzenverbands, das beschlossene Gesetz umzusetzen. „Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten die Patientenorganisationen aber intensiv an der Neuaufstellung der UPD-Stiftung beteiligt werden“, hieß es.
Die Patientenorganisationen erklärten einhellig, dass sie nicht an einer UPD mitwirken werden, die so vollständig unter der Regie des GKV-Spitzenverbands steht, wie es derzeit aussehe. Um dem GKV-SV nicht vollständig das Feld zu überlassen, werden man aber „nicht auf das bisher zugestandenes Recht verzichten, den Vorstand vorzuschlagen“.
Sie erklärten weiter, man sei auch weiterhin bereit, eine unabhängige Beratungsarbeit auf allen Ebenen maßgeblich mitzugestalten und eine öffentlich begleitete transparente Qualitätsentwicklung im Sinne der Ratsuchenden zu gewährleisten.
„Dazu braucht es aber den politischen Mut, ein solches System unabhängig von Kostenträgern, Leistungserbringern und Industrie zu organisieren und zu finanzieren. Der GKV-SV ist hier offensichtlich nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems“, schreiben sie.
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